AGB

I. VERTRAGSINHALT
1. Diese Geschäftsbedingungen regeln die gesamten Rechtsbeziehungen der gewerblichen Vertragsschließenden. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig. wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäftsabschlüsse, auch wenn sie nicht nochmals besonders vereinbart werden.
3. Zuwiderlaufende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten den Verkäufer nicht, auch wenn der Verkäufer nicht ausdrücklich widerspricht.
4. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für eine Abänderung oder Aufhebung der vorstehenden Schriftform selbst.
II. VERTRAGSABSCHLUSS
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder telefonischen Bestätigung. Entsprechendes gilt für Ergänzungen und Abänderungen. Die schriftliche oder telefonische Bestätigung kann auch durch auftragsgemäßen Beginn der Tätigkeit ersetzt werden.
III. PREISE, ZAHLUNGEN
1. Die vom Verkäufer genannten Preise sind stets freibleibend. Sie verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Berechnung erfolgt jeweils nach Aufwand zu dem am Tag der Absendung maßgebenden Preis. Bei Vereinbarung eines Tagessatzes wird dieser für jeden Tag mit acht Stunden Tätigkeit- wozu auch die An- und Abfahrt zählt - voll berechnet. Die angefangene Stunde wird ab zehn Minuten voll berechnet. Bei weniger als acht Stunden Tätigkeit wird der Tagessatz im entsprechenden Bruchteil im Verhältnis zu den erbrachten Stunden berechnet.
2. Bei freier Kündigung durch den Kunden oder berechtigter Kündigung/berechtigtem Rücktritt durch uns erfolgt die Abrechnung des Vertragspreises abzüglich 20 % für ersparte Aufwendungen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass diese höher sind, wobei auch wir deren geringeren Anfall nachweisen können
3. Die Zahlung ist sofort nach Rechnungserhalt vollständig und ungekürzt fällig.
4. Wir sind berechtigt nach Mahnung, spätestens ab dem 31. Kalendertag nach Zugang der Rechnung, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz zu berechnen. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.
5. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Tag des Eingangs der Zahlung an.
6. Wir sind in allen Fällen zur Erfüllung übernommener Verpflichtungen nur bei ausreichender Bonität des Kunden verpflichtet und können im Zweifelsfalle unsere Leistung von Vorauskasse oder vorheriger Stellung von Sicherheiten abhängig machen. Tritt in den Vermögensverhältnissen eines Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird eine solche nachträglich bekannt, können wir auch dann sofortige Zahlung verlangen, wenn ein Zahlungsziel gewährt wurde. In diesem Fall besteht daneben für uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
7. Reichen die geleisteten Zahlungen nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus. So wird - auch im Fall einer anderslautenden Bestimmung durch den Kunden- die jeweils älteste Schuld getilgt. Sind Zinsen und oder Kosten entstanden, so wird eine zur Tilgung der gesamten Schuld nicht ausreichende Leistung abweichend von Satz 1 zunächst auf die ältesten Kosten, dann auf die ältesten Zinsen- und zuletzt nach Maßgabe von Satz 1 auf die Hautleistung angerechnet.
8. Sollte die Leistung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen länger als sieben Kalendertage unterbrochen werden, sind wir berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und die Restleistung erst nach Ausgleich der Teilleistung fortzusetzen.
IV. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
1. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder zur rechtskräftigen Entscheidung reifen Forderung aufrechnen, es sei denn, die Forderungen stehen in einem synallagmatischen Verhältnis. Das gleiche gilt für ein Zurückbehaltungsrecht.
2. Der Kunde kann etwaige Ansprüche gegen uns nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abtreten.
V. LEISTUNGSZEIT, LEISTUNG; BERATUNG
1. Die Einhaltung vereinbarter Termine erfolgt unter dem Vorbehalt unserer Leistungsmöglichkeit. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die elektrischen Anlagen frei zugänglich und Abschaltungen sofort und nach unserem Ermessen möglich sind. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer, von uns nicht zu vertretender unvorhersehbarer Ereignisse, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, rechtmäßige Aussperrung, Pandemien, Lockdowns – berechtigen uns die. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben bzw. im Falle der Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Kunden so schnell wie möglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und deren voraussichtliche Dauer informieren.
2. Wenn die Verzögerung länger als 14 Tage dauert, ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nach Ablauf dieser Frist berechtigt. hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
4. Beratung ist durch uns nicht geschuldet, wird auch nicht berechnet, erfolgt aber immer unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Gewähr.
VI. ABNAHME/MÄNGELBESEITIGUNG
1. Wir leisten für Mängel nach unserer Wahl Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
2. Offensichtliche Mängel können nur sofort spätestens jedoch sieben Kalendertage nach Empfang der Leistung geltend gemacht werden. Versteckte Mängel sind uns unverzüglich spätestens jedoch sieben Kalendertage nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Untersuchungs- und/ oder der vorgenannten Rügepflichten ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Den Kunden trifft nach Abnahme die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Entstehung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Unsere Leistung gilt spätestens nach sieben rügelosen Kalendertagen als Abgenommen.
3. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Preis angemessen mindern.
VII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
1. Unsere Haftung im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausgeschlossen Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Ferner nicht, soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden vorliegt. Außerdem nicht, sofern wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzen. Ohne dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
2. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Abnahme, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund die Ansprüche gestützt sein mögen.
3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch-nicht. wenn uns Arglist oder die Abgabe einer Garantie vorwerfbar ist. Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist. gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
VIII. URHEBERRECHTSCHUTZ
Wir behalten an den von uns erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Insoweit darf der Kunde die im Rahmen des Auftrages gefertigte Leistung mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder -kürzung ist dem Kunden nur mit unserer Einwilligung gestattet. Eine Veröffentlichung bedarf in jedem Falle der Einwilligung, Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszweckes gestattet
IX. SONSTIGES
1. Erfüllungsort für die Verbindlichkeiten beider Teile aus allen Beziehungen ist unser Sitz. Gerichtsstand ist ebenfalls unser Sitz oder nach unserer Wahl das für den Geschäftssitz des Käufers zuständige Gericht. Für die Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Alleinverbindliche Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch dann, wenn Verträge außer in Deutsch in einer anderen Vertragssprache abgefasst sind.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
